Werden Sie aufmerksam auf schlechte Tierhaltung,
Animalhording, Tierquälerei oder illegalen Handel mit Tieren? Melden Sie
sich bitte umgehend beim Veterinäramt Ihrer Stadt und Polizei.
Vet Amt Essen: 0201-8859600 und Email: veterinaeramt@essen.de
Vet Amt Bochum: 0234-9108811 und Email: amt31@bochum.de
Vet Amt Gelsenkirchen: 0209-940900 und Email: veterinaeramt@gelsenkirchen.de oder Ihre Polizei unter : 110
Unsere Zuständigkeit liegt ausschlieslich in der Rettung von Haustieren: Darunter fallen Hunde, Katzen, Hauskaninchen und Pferde. Alle Wildtier- angelegenheiten wie Funde von Tauben, anderen Flugtiere, Rehe, Wildschweine und Wildnagern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Städte, Feuerwehren, Ordnungsämter und Forstämter.
Bitte melden Sie sich bei Fund eines Tieres unter folgender Notrufnummer
Tierrettung Essen : 01 63 - 33 44 11 4 ( Wir sind 24h im Einsatz )
Sollten Sie freilaufende Hunde im Strassenverkehr oder auf Spazierwegen antreffen, machen Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Spaziergänger auf sich aufmerksam und versuchen den Hund in Beobachtung zu behalten. Teilen Sie den Leitstellen der jeweiligen Organisationen, wie Tierrettung oder Polizei ständig den aktuellen Standort des Hundes mit, soweit es Ihnen möglich ist. So kann dem Hund schnellst möglich HIlfe zu kommen.
Fundtiere sind Heimtiere wie Hund,
Katze oder Ziervögel, die ihrem Besitzer entlaufen oder entflogen
sind. Nicht jedes Tier, das Sie finden, ist automatisch in Gefahr und
braucht Hilfe. Im Gegenteil! Unüberlegtes Entfernen des Tieres (vor
allem Tierbabys) kann im schlimmsten Fall sogar den Tod bedeuten.
Beispielsweise gestalten sich Handaufzuchten von ganz jungen Vögeln
oder Katzenbabys oft nicht so einfach, wie man glaubt. Wenige Tage
alte Katzenkinder haben ohne die nährstoffhaltige Muttermilch kaum
eine Überlebenschance oder sind ihr Leben lang extrem anfällig für
Krankheiten. Von einer voreiligen Mitnahme von Jungtieren sollte auch
deshalb abgesehen werden, da sich die Muttertiere oftmals ganz in der
Nähe ihrer Schützlinge aufhalten und diese dann vergeblich suchen.
Wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern, ist
dies zunächst lobenswert, aber es gibt dabei auch einige Punkte zu
beachten. Wenn eine freilaufende Katze beobachtet wird, dann muss es
sich nicht unbedingt um einen herrenlosen Streuner handeln. In vielen
Fällen handelt es sich um einen Freigänger auf Streifzug, der sehr
wohl ein schönes zu Hause haben kann. Auch unter Hunden gibt es
gelegentlich notorische Ausreißer, die von Ihren Besitzern
verzweifelt gesucht werden. Wichtig: Von streu- nenden Hunden kann
generell erst einmal eine Gefahr ausgehen (Beissen, Aggressivität).
Bei Auffinden eines streunenden Hundes ist umgehend die Polizei und
die Tierrettung zu informieren. Das Tier wenn möglich beobachten und
den aktuellen Standort des Tieres durchgeben. Ein Tier, das
wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, sollte auf keinen Fall
gleich gefüttert, sondern beobachtet werden. Ein offensichtlich
verwahrlostes Tier mit struppigen Fell, ist mit hoher
Wahrscheinlichkeit herrenlos. Zeigt das Tier offene Wunden oder
sichtbare Erkrankungen, z.B. Schwächezustand, starke Abmagerung,
verklebte Augen bei Katzen, Unfallverletzungen – sollten Sie
umgehend die Polizei und die Tierrettung alamieren. Finden Sie
Haustiere in einem Karton, Käfig oder angebunden, dann erstatten Sie
umgehend Meldung, damit diese Tiere schnellstmöglich versorgt und
untersucht werden können. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben
über Zeitpunkt, Fundort und Angaben zum Tier, in manchen Fällen
können so die Täter ermittelt werden. Bei Haustieren kann sich die
Nachfrage bei der Nachbarschaft als hilfreich erweisen, ob jemand den
möglichen Besitzer des Tieres kennt. So kann manches Tier ohne
Umwege zurück ins vertraute Heim. Mitnahme kann Diebstahl sein!
Ist der Besitzer eines Hundes oder einer Katze nicht auffindbar, gilt
das Tier als „Fundsache“. Für die Verwahrung einer Fundsache ist
das Tierheim Essen zuständig, die durch die Stadt beauftragt sind,
solche Findlinge zu versorgen.
Nach Meldung des Fundtieres
im Tierheim Essen kann das Tier eventuell zur Pflege bei seiner
„Adoptivstelle“ bleiben. Doch Achtung: Wenn der alte Besitzer
sich meldet, ist das Tier abzugeben! Erst nach einem halben Jahr
gehen die Besitzansprüche an den neuen Halter. Es ist
lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner
kümmern, aber es gibt Punkte die zu beachten sind, um sicherzugehen,
dass man durch die „Adoption“ eines Tieres keinen bereits
vorhandenen Besitzer unglücklich macht. Schlimmer noch, das
Behalten eines Tieres, das bereits einen Halter hat, erfüllt
tatsächlich den Tatbestand eines Diebstahls.
Rehkitze
warten naturbedingt stundenlang
fast regungslos auf ihre Mütter. Da sie geruchlos sind haben
Fressfeinde fast keine Chance sie aufzuspüren. Die
Mutter besucht ihr Kind mehrmals täglich, es ist also nie ganz
allein! Anders ist es wenn
der Mensch es berührt. Die Mutter nimmt es dan meist nicht mehr an. Daher bitte wir Sie, die Rehkitze NICHT an zu fassen und zu verscheuchen.