§ 1. Wichtige Information zu bestellten Rettungseinsätzen:
Sobald ein Rettungseinsatz auf Grund eines Notrufes von einem Tierhalter von der Leitstelle der Tierrettung Essen angenommen wurde, wird ein Rettungswagen entsand. Auch wenn der Rettungswagen vom Tierhalter während der Anfahrt zu seiner Adresse abbestellt wird, muss der Einsatz zu 100 % bezahlt werden.
Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet, wenn der Anrufer nicht seinen Namen, Anschrift und Telefonnummer hinterlässt.
§ 2. Bezahlung von Rettungseinsätzen
Vor Annahme eines Rettungseinsatzes, wird der Tierhalter durch die Leitstelle über die entstehenden Kosten aufgeklärt. Willigt der Tierhalter ein, muss der Rettungseinsatz am Notfallort in bar oder per EC- Karte mit Pin bezahlt werden. Sollte das Rettungsmittel vor Ort eintreffen, und es stellt sich heraus, dass der Halter keine Mittel wie zuerst angeben zur Verfügung hat um den Einsatz zu bezahlen, wird noch vor Ort die Polizei hinzugezogen und eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen erstattet.
§ 3. Missbrauch von Notrufen
Alle nicht ernst gemeinten Anrufe über die Notrufleitung der Tierrettung Essen e.V., führen zur Anzeige. Der Tatbestand lautet: Missbrauch von Notrufen. Auch die Anrufer mit unterdrückter Nummer können sich sicher sein, dass Ihnen die Anzeige zugestellt werden kann. Für Rettungsdienste und Organisationen gibt es immer die Möglichkeit, anonyme Teilnehmer über die Provider wieder kenntlich zu machen.
§ 4. Haftung während der Versorgung und des Transportes
Vor Versorgungs- und Transportbeginn unterschreibt uns der Tierhalter, dass er eigenverantwortlich der Tierrettung Essen e.V. sein Haustier in deren Obhut übergibt. Somit haftet die Tierettung Essen e.V. nicht für Schäden am Tier oder für Schäden, die durch das Haustier entstanden sind. Sollte während des Transports das Haustier im Rettungswagen Schäden verursachen, haftet der Tierhalter zu 100 % für diese. Sollte es zu Verletzungen des Rettungspersonals der Tierrettung Essen e.V. durch ein Haustier gekommen sein, haftet ebenfalls der Tierhalter zu 100 % für entstandene Personenschäden.