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§ 1. Wichtige Information zu bestellten Rettungseinsätzen:

Sobald ein Rettungseinsatz auf Grund eines Notrufes von einem Tierhalter von
der Leitstelle der Tierrettung Essen angenommen wurde, wird ein Rettungswagen
entsand. Auch wenn der Rettungswagen vom Tierhalter während der Anfahrt zu
seiner Adresse abbestellt wird, muss der Einsatz zu 100 % bezahlt werden.

Anonyme Anrufe werden nicht bearbeitet, wenn der Anrufer nicht seinen Namen,
Anschrift und Telefonnummer hinterlässt.

§ 2. Bezahlung von Rettungseinsätzen

Vor Annahme eines Rettungseinsatzes, wird der Tierhalter durch die Leitstelle
über die entstehenden Kosten aufgeklärt. Willigt der Tierhalter ein, muss der
Rettungseinsatz am Notfallort in bar oder per EC- Karte mit Pin bezahlt werden.  
Sollte das Rettungsmittel vor Ort eintreffen, und es stellt sich heraus, dass der
Halter keine Mittel wie zuerst angeben zur Verfügung hat um den Einsatz zu
bezahlen, wird noch vor Ort die Polizei hinzugezogen und eine Anzeige wegen
Erschleichung von Leistungen erstattet.
       

§ 3. Missbrauch von Notrufen

Alle nicht ernst gemeinten Anrufe über die Notrufleitung der Tierrettung Essen e.V.,
führen zur Anzeige. Der Tatbestand lautet: Missbrauch von Notrufen. Auch die
Anrufer mit unterdrückter Nummer können sich sicher sein, dass Ihnen die Anzeige
zugestellt werden kann. Für Rettungsdienste und Organisationen gibt es immer die
Möglichkeit, anonyme Teilnehmer über die Provider wieder kenntlich zu machen.

§ 4. Haftung während der Versorgung und des Transportes

Vor Versorgungs- und Transportbeginn unterschreibt uns der Tierhalter,
dass er eigenverantwortlich der Tierrettung Essen e.V. sein Haustier in
deren Obhut übergibt. Somit haftet die Tierettung Essen e.V. nicht für
Schäden am Tier oder für Schäden, die durch das Haustier entstanden
sind. Sollte während des Transports das Haustier im Rettungswagen
Schäden verursachen, haftet der Tierhalter zu 100 % für diese. Sollte
es zu Verletzungen des Rettungspersonals der Tierrettung Essen e.V.
durch ein Haustier gekommen sein, haftet ebenfalls der Tierhalter zu
100 % für entstandene Personenschäden.