Regelmässig sind wir im Auftrag für unterschiedliche Behörden im Einsatz, um Hunde im Freien, sowie in Wohnungen, oder aus Fahrzeugen zu sichern. Dies bezieht sich auf Hunde aller Rassen, Mischlinge, sowie insbesondere gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes (LHundG NRW), deren
Gefährlichkeit nach § 3, Abs. 2 vermutet wird oder nach Abs. 3 im Einzelfall
festgestellt worden ist. Darunter fallen Hunde wie: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stattortshire Bullterrier und Bullterrier.
Qualifikation: - Sachkundenachweis gem. §6 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land NRW - Fachqualifikation: Befähigung gem. Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 - Transportbefähigung aller Fahrzeuge gem. Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 TYP 1
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In dringenden Fällen wenden Sie sich als Behörde an unsere 24h besetzte Leitstelle in Essen unter: Leitestelle in Essen: 02 01 - 85 77 47 92 Für planbare Einsätze wie z.B. Beschlagnahmungen und z.B. Razzien schreiben Sie uns bitte per Mail an unter: per Email: behoerde@tierrettung-essen.de