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Werden Sie aufmerksam auf schlechte Tierhaltung, Animalhording, Tierquälerei oder illegalen Handel mit Tieren? Melden Sie sich bitte umgehend beim Veterinäramt Ihrer Stadt und Polizei.

Vet Amt Essen: 0201-8859600 und  Email: veterinaeramt@essen.de

Vet Amt Bochum:  0234-9108811 und Email: amt31@bochum.de

Vet Amt Gelsenkirchen: 0209-940900 und Email: veterinaeramt@gelsenkirchen.de

oder Ihre Polizei unter :   110

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Unsere Zuständigkeit liegt ausschlieslich in der Rettung von Haustieren:
Darunter fallen Hunde, Katzen, Hauskaninchen und Pferde. Alle Wildtier-
angelegenheiten wie Funde von Tauben, anderen Flugtiere, Rehe,
Wildschweine und Wildnagern fallen in den Zuständigkeitsbereich
der Städte, Feuerwehren, Ordnungsämter und Forstämter.

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                                                          +++ Fundtiere / Haustiere +++


Bitte melden Sie sich bei Fund eines Tieres unter folgender Notrufnummer

Tierrettung Essen : 01 63 - 33 44 11 4                 ( Wir sind 24h im Einsatz )

Sollten Sie freilaufende Hunde im Strassenverkehr oder auf Spazierwegen antreffen, machen Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Spaziergänger auf sich aufmerksam und versuchen den Hund in Beobachtung zu behalten. Teilen Sie den Leitstellen der jeweiligen Organisationen, wie Tierrettung
oder Polizei ständig den aktuellen Standort des Hundes mit, soweit es Ihnen möglich ist. So kann dem Hund schnellst möglich HIlfe zu kommen. 

Fundtiere sind Heimtiere wie Hund, Katze oder Ziervögel, die ihrem Besitzer entlaufen oder entflogen sind. Nicht jedes Tier, das Sie finden, ist automatisch in Gefahr und braucht Hilfe. Im Gegenteil! Unüberlegtes Entfernen des Tieres (vor allem Tierbabys) kann im schlimmsten Fall sogar den Tod bedeuten. Beispielsweise gestalten sich Handaufzuchten von ganz jungen Vögeln oder Katzenbabys oft nicht so einfach, wie man glaubt. Wenige Tage alte Katzenkinder haben ohne die nährstoffhaltige Muttermilch kaum eine Überlebenschance oder sind ihr Leben lang extrem anfällig für Krankheiten. Von einer voreiligen Mitnahme von Jungtieren sollte auch deshalb abgesehen werden, da sich die Muttertiere oftmals ganz in der Nähe ihrer Schützlinge aufhalten und diese dann vergeblich suchen. Wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern, ist dies zunächst lobenswert, aber es gibt dabei auch einige Punkte zu beachten. Wenn eine freilaufende Katze beobachtet wird, dann muss es sich nicht unbedingt um einen herrenlosen Streuner handeln. In vielen Fällen handelt es sich um einen Freigänger auf Streifzug, der sehr wohl ein schönes zu Hause haben kann. Auch unter Hunden gibt es gelegentlich notorische Ausreißer, die von Ihren Besitzern verzweifelt gesucht werden. Wichtig: Von streu- nenden Hunden kann generell erst einmal eine Gefahr ausgehen (Beissen, Aggressivität). Bei Auffinden eines streunenden Hundes ist umgehend die Polizei und die Tierrettung zu informieren. Das Tier wenn möglich beobachten und den aktuellen Standort des Tieres durchgeben. Ein Tier, das wohlgenährt ist und ein glänzendes Fell hat, sollte auf keinen Fall gleich gefüttert, sondern beobachtet werden. Ein offensichtlich verwahrlostes Tier mit struppigen Fell, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit herrenlos. Zeigt das Tier offene Wunden oder sichtbare Erkrankungen, z.B. Schwächezustand, starke Abmagerung, verklebte Augen bei Katzen, Unfallverletzungen – sollten Sie umgehend die Polizei und die Tierrettung alamieren.
Finden Sie Haustiere in einem Karton, Käfig oder angebunden, dann erstatten Sie umgehend Meldung, damit diese Tiere schnellstmöglich versorgt und untersucht werden können. Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben über Zeitpunkt, Fundort und Angaben zum Tier, in manchen Fällen können so die Täter ermittelt werden. Bei Haustieren kann sich die Nachfrage bei der Nachbarschaft als hilfreich erweisen, ob jemand den möglichen Besitzer des Tieres kennt. So kann manches Tier ohne Umwege zurück ins vertraute Heim. Mitnahme kann Diebstahl sein! Ist der Besitzer eines Hundes oder einer Katze nicht auffindbar, gilt das Tier als „Fundsache“. Für die Verwahrung einer Fundsache ist das Tierheim Essen zuständig, die durch die Stadt beauftragt sind, solche Findlinge zu versorgen.

Nach Meldung des Fundtieres im Tierheim Essen kann das Tier eventuell zur Pflege bei seiner „Adoptivstelle“ bleiben. Doch Achtung: Wenn der alte Besitzer sich meldet, ist das Tier abzugeben! Erst nach einem halben Jahr gehen die Besitzansprüche an den neuen Halter. Es ist lobenswert, wenn sich Tierfreunde um scheinbar herrenlose Streuner kümmern, aber es gibt Punkte die zu beachten sind, um sicherzugehen, dass man durch die „Adoption“ eines Tieres keinen bereits vorhandenen Besitzer unglücklich macht. Schlimmer noch, das Behalten eines Tieres, das bereits einen Halter hat, erfüllt tatsächlich den Tatbestand eines Diebstahls.

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                                                                   +++ Wildtierfund +++


Rehkitze warten naturbedingt stundenlang fast regungslos auf ihre Mütter. Da sie geruchlos sind haben Fressfeinde fast keine Chance sie aufzuspüren. Die Mutter besucht ihr Kind mehrmals täglich, es ist also nie ganz allein! Anders ist es wenn der Mensch es berührt. Die Mutter nimmt es dan meist nicht mehr an. Daher bitte wir Sie, die Rehkitze NICHT an zu fassen und zu verscheuchen.

                                                        +++ Beisetzung / Beerdigung +++
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                                                       © Tierrettung Essen e.V. 2022